Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Der
Verkäufer übernimmt für die Dauer
eines Jahres die Gewährleistung, beginnend mit der
Übergabe des Fahrzeugs.
Zeitlich darüber hinausgehende
Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers
werden mit Ausnahme der Ansprüche bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, hiermit ausgeschlossen. Die
Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen bei leichter Fahrlässigkeit,
außer bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wird
hiermit
ausgeschlossen.
2. Die
Gewährleistung bzw. deren
Ansprüche können gefährdet o. ausgeschlossen
sein, wenn:
-
an dem Fahrzeug
nicht die vom
Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs- oder
Pflegearbeiten nach
Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer
durchgeführt werden;
-
die Hinweise des
Herstellers in der
Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs nicht beachtet werden oder
- der aufgetretene
Mangel
nicht unverzüglich gemeldet und das Fahrzeug zur Reparatur
bereitgestellt wird.
- der
Verkauf eine reine Vermittlung im Kundenauftrag ist und durch
den
Kommissionsvertrag belegt wurde.
3. Der
Käufer ist verpflichtet, zumindest während der
Gewährleistungsfrist von einem Jahr die Wartung des Fahrzeugs
entsprechend den
Vorgaben und Richtlinien des Fahrzeugherstellers vornehmen zu lassen.
Hierzu
zählen insbesondere die turnusmäßigen
Ölwechsel. Der Käufer ist verpflichtet,
die durchgeführten Ölwechsel auf Verlangen des
Verkäufers nachzuweisen.
4.
Tritt an dem
Fahrzeug ein Mangel
gleich welcher Art und welchen Umfangs auf, für den der
Käufer
Gewährleistungsansprüche geltend machen will, so ist
der Verkäufer hierüber
unverzüglich zu unterrichten. Der Verkäufer ist dann
verpflichtet, die für die
Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung
erforderlichen Maßnahmen zu
veranlassen. Als Ort der Nachbesserung wird der Sitz des
Verkäufers vereinbart.
Für die Dauer der Mängelbeseitigung steht dem
Käufer kein Anspruch auf einen
Ersatzwagen oder Nutzungsausfall zu.
5.
Soweit dies
nicht den Umständen nach
ausgeschlossen sein sollte, verpflichtet sich der Käufer, die
turnusmäßigen
Ölwechsel in folgender Werkstatt durchführen zu
lassen:
...Deutschlandweit
- freie Werkstattwahl...
Der
nächste Ölwechsel ist wie folgt
durchzuführen:
alle 10.000 km oder alle 6 Monate., je nach dem was zuerst Eintritt.
6.
Das Fahrzeug
verbleibt bis zur
vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
Während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem
Verkäufer zu.
7.
Soweit das
Fahrzeug nicht unmittelbar mit Abschluss des
Kaufvertrages in den Besitz des Käufers übergeben
wird, verpflichtet sich dieser zur Abnahme des Fahrzeugs innerhalb von
einer
Woche ab Unterzeichnung des Kaufvertrages, soweit nicht etwas anderes
vereinbart ist. Andernfalls werden Standgebühren in
Höhe von 15,- Euro
pro Tag ab Datum der Rechnungslegung erhoben.
8. Die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Beginn der
Rechnungslegung und
deren Unterzeichung durch den Käufer an diesen über.
9. Verlangt der
Verkäufer Schadenersatz
vom Käufer, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten
Kaufpreises. Dem Käufer
bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ihm kein oder
nur ein
geringerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt
vorbehalten, anstelle
des pauschalen Schadensersatzes einen höheren Schaden
nachzuweisen und geltend
zu machen.
10. Der
Käufer erklärt, dass
er das Fahrzeug ausschließlich zur privaten Nutzung erwirbt
und insoweit als
Verbraucher handelt. Für den Fall, dass der Käufer
das Fahrzeug auch zur nur
zeitweiligen gewerbsmäßigen Verwendung oder
Personenbeförderung nutzt oder das
Fahrzeug gewerbsmäßig an einen wechselnden
Personenkreis vermietet, gilt ein
Gewährleistungsausschluss mit Ausnahme der Ansprüche
bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit als
vereinbart.
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